Der Ursprung des heutigen Fehdewesens in Dunbar und dem Königreich Schottlands, geht auf King David I. aus dem Jahre 1131
zurück. Zur damaligen Zeit waren noch Auseinandersetzungen nach alten Gaelischem Recht der üblich gänige Weg Streitigkeiten
zu klären. Aus kleinen Meinungsverschiedenheiten wurden große Konflikte zweier Parteien, mit zumeist großen Verheerungen
in den jeweils anderen Gebieten. King David I. war der Ursprung der schottisch-normannischen Herrschaft und zugleich reformierte er das
Fehdewesen nach einem modernen Standard des Ritterstandes.
Dieser königliche Wille wurde im ganzen Land verkündet und hatte zum Ziel, den wahren
Adel mit Ehre hervorzuheben und unehrenhaftes Verhalten zu isolieren. Das Kalkül des Königs
ging leider nur zum Teil auf, ein großer Teil der Südschottischen Gebiete richteten sich
an die Neuregelungen des Königs, man wollte nicht als Barbaren deklariert werden und auch eine Verbindung
des Fehdewesens mit der persönlichen Ehre eines jeden schottischen Adligen, brachten viele aus den nördlichen
Gebieten und den Highlands dazu sich dem Fehdewesen zu unterwerfen. Gleichwohl wird das heutige Fehdewesen allerdings immer
noch nicht in allen Gebieten Schottlands anerkannt und führt auch weiterhin zu unerwünschten Konflikten.
Das Fehderecht besteht im allgemeinen aus folgenden Richtlinien:
• Ein Fehderecht in Duunbar ist ausschliesslich nur dem gebürtigen Adel und dem im Stand
erhobenen Adel vorbehalten (in beiden Fällen ab dem Stande eines Ritters bzw. einer Dame)
• Erklärungen einer Fehde an einer bestimmten Person, erfolgt durch einen Handschuhwurf / -übergabe
• Erklärung einer Fehde an ein anderes Reich, erfolgt durch einen Fehdebrief, der nur vom Earl oder im größeren Sinne dem König selbst
(bzw. dessen Beauftragte) ausgehen kann
• Die Gründe für eine Fehde sind unterschiedlicher Natur. Es können z.B. Verstösse gegen die Ehrenhaftigkeit,
gegen die ritterlichen Tugenden oder die Beleidigung der Eigenen oder einer Drittperson sein
Die Art der Ausführung:
• Der Handschuh wird zu Füssen des Geforderten geworfen bzw. gegen seine Brust oder sein Wappen geschlagen
Dies bedeutet den Kampf bis zur Kampfunfähigkeit und der daraus resultierenden automatischen Aufgabe.
• Der Handschuh wird dem Geforderten direkt ins Gesicht geschlagen
Dies bedeutet den Kampf bis zum Tod.
Rechte des Fordernden:
• Die Art der Ausführung
• Bestimmung von Ort und Zeit
Rechte des Geforderten
• Die Wahl der Waffen
Einhändig geführt mit Schwert, Axt, Steitkolben oder Morgenstern, alleine oder in Verbindung
mit einem Schild, welches etwa die gleiche Gröe des vom Gegners
benutzen Schildes haben muss
oder Zweihändig geführt mit einem Zweihandschwert.
Die Rüstung der Kombattanten:
Beim Tragen der Rüstung ist zu beachten, dass der schwerer Gerüstete seinen Rüstschutz dem des leichter Gerüsteten
anpassen muss. Sollte eine übereinkunft nicht möglich sein, so wird das Duell ohne Rüstungen ausgetragen.
Auswirkungen:
Die Auswirkungen eines Kampfes lassen sich in zwei Kategorien festhalten:
1. Beim Kampf bis zur Unfähigkeit kann vom Verlierer eine Entschuldigung oder eine Bedingung verlangt werden, welche
allerdings erfüllbar sein muss. Sollte der Verlierer sich dennoch weigern, so ist es dem Sieger gestattet den Verlierer
gefangen zu nehmen oder gar in besonders schweren Fällen, dieses unehrenhafte Verhalten mit dem Tode des Verlierers bestrafen.
Zudem kann es sein, dass ein solch unehrenhafter Verlierer zusätzlich noch vom regierenden Earl geächtet und
für vogelfrei erklärt wird.
2. Beim Kampf bis zum Tode kann der Gewinner den Verlierer töten oder über sein Leben verfügen. Das bedeutet, dass ihm sein Leben
in Freiheit geschenkt wird oder er sich als Gefangener dem Willen des Siegers zu unterwerfen hat. Der Gewinner hat für die standesgemäße
Beerdigung des Verlierers zu sorgen.
Besonderheiten:
Ein Schildknappe darf nur den Handschuh gegen seine Person entgegennehmen (und damit den Kampf austragen), aber selbst noch
keinen werfen. Letztendlich hat allerdings der Ausbildende Ritter noch das Recht seinem Schildknappen die Aufnahme des Handschuhs
zu verweigern und für selbst für die Verfehlung seines Schildknappens einzustehen. Dies ist zum Schutze des sich noch in der Ausbildung
befindlichen Jünglings, damit er zum einen nicht für Verfehlungen gerade stehen muss, die sein Herr bislang nicht gelehrt hat bzw.
der Schildknappe nicht Ziel einer willkürlichen Vergeltung wird.
Der im Stande gleich oder höher stehende Adelige, kann durch eine Begründung die Forderung gegen ihn ablehnen. Dieses unehrenhafte Verhalten
zieht in der Regel aber immer den Gesichtsverlust und einen schlechten Ruf nach sich. In einigen Fällen hat dafür schon der Freigraf
persönlich den "Feigling" verurteilt.
Neben der amtierenden Earl of Dunbar haben nur folgende Personengruppen das Privileg, sich auf Wunsch durch einen Champion ihrer
Wahl beim Duell vertreten zu lassen:
• Adlige Damen jeden Alters
• Geistliche
• Adelige Männer über 50 Jahren
• Adelige Mäner unter 16 Jahren
In diesem Falle ist das Schicksal des Adeligen mit dem des Champions unweigerlich miteinander verschmolzen.
Verliert der Champion den darauffolgenden Zweikampf liegt auch das Schicksal des Adligen in der Hand des Gewinners.
Bei einer Forderung auf den Tod, wäre es dahingehend legitim, diesen dann zu richten. Im anderen Fall aber auch rechtens,
ihn als Gefangenen mit Ehre zu behandeln.