Termine:  
10.-12.Juni 2022

The Wedding

Burg Bilstein bei Lennestadt
SC Burg, NSC Burg


Die Heraldik
 

Zu den Privilegien des Adles gerhört es, dass sich ein jeder vom Stand eines Wappens bedienen darf. Dieses soll dienen ihn schon von weitem erkenntlich zu zeigen auf das man ihm seines Standes und seiner Geburt her gebührend empfangen kann. Um diese wichtige Funktion der einzelnen Wappen zu erhalten sind im Laufe der Zeit einige Regeln entstanden, die es ermöglichen eine korrekte Anwendung der Wappen zu gestatten.

In früherer Zeit wurde das Wappen ausschliesslich dem kämpfenden Adel überlassen, da es ihnen, durch gleichartige Helme und schweren Rüstungen unkenntlich, kaum möglich war, andere als Freund oder Feind zu unterscheiden. In der heutigen Zeit ist es durchaus erlaubt das Damen ein Wappen tragen dürfen, bzw. auch sollen, da man dann ihre vortreffliche Anwesenheit ebenfalls schnell erkennen kann und ihnen schon frühzeitig den Respekt zollen kann, der ihnen gebührt. Ein heutiges anerkanntes Wappen wird durch einen Schild und ein Oberwappen gekennzeichnet. Ein korrektes Wappenschild kennzeichnet sich durch seine Dreiecksform. Manchmal ist auch die Form eines südländischen Schildes erwählt worden, welches sich in Form einer Tartsche darstellt. Als Oberwappen kennzeichnet man alles im Wappen was oberhalb des Schildes seinen Platz findet. Hierzu mag man den Helm, die Helmdecke und die Helmzier zählen.

Blasonierung

Es hat sich bei den Herolden mittlerweile eine eigene Sprache entwickelt, um die Wappen des Adels korrekt und vor allem prägnant zu beschreiben. Anhand alleinig dieser Beschreibung soll es einem Herold möglich sein, ein fremdes, ihm unbekanntes Wappen, korrekt und stilgerecht zu erstellen. Mancher Adel soll den Anspruch erheben, nur die Darstellungsweise ihres Wappens, so wie sie es kennen, sei die einzig korrekte. Dieses mag man durchaus widersprechen, den es soll den Herolden durchaus die Möglichkeit gelassen werden, einzelne Wappen durch verschiedenartige Zeichnungen zu verfeinern. Eine korrekte Blasonierung legt wert auf eine prägnante Kürze. All jenes Selbstverständliche ist wegzulassen, zum Beispiel das ein Schild dreieckig ist. Genauso mag es selbstverständlich sein, dass bei der Helmdecke die Farbe immer aussen und das Metall immer innen darzustellen ist. Bei den Schildfiguren ist wegzulassen, wenn sie nach rechts gewendet sind, denn dieses ist die klassische Haltung einer Figur.

Ein Wappen ist immer in folgender Reihenfolge zu beschreiben:

Der Herold beginnt stets mit der Beschreibung des Schildes, von dem zuerst die Farbe des Feldes "gemeldet" wird. Die Blasonierung beginnt mit der rechten oberen Ecke des Schildes und wird in Richtung auf den unteren Schildrand fortgesetzt, wobei man das Wappen immer aus der Sicht des Trägers ersehen soll (mit rechts im Wappen ist bei der Zeichnung links gemeint). Wenn also dem Herold gemeldet wird, dass der Schild gespalten und halbgeteilt von schwarz, blau und silber ist, so bedeutet dies, dass die schwarze Farbe die ganze rechte Hälfte ausfüllt, sodann links oben die blaue Farbe und schliesslich links unten die silberne Farbe folgt. Eine solche Teilung des Schildes in verscheidene Teile wird Heroldsstück (-bild) genannt. Nach der Beschreibung der Farben und Teilungen, wird dem Herold die Bezeichnung der ins Feld gestreuten oder gesäten Figuren, sodann die Hauptfiguren und deren Stellung gemeldet, wenn diese Stellung von der üblichen abweicht.

Das Selbstverständliche

Wenn die Blasonierung nichts anderes sagt, nimmt man die üblichen Stellungen an, beispielsweise:
• Tiere sind in Ruhestellung
• Leuen, Adler usw. sind in ihrer heraldischen Stilisierung gezeichnet
• Der Leu ist steigend, hat eine Bewehrung und Bezungung in gleicher Farbe, sowie einen
aufwärtsgerichteten Schwanz
• Die Figuren sehen nach heraldisch rechts
• Schrägteilungen laufen von heraldisch rechts oben nach heraldisch links unten
• Sparren, Spitzen, Lebewesen, Planzen stehen aufrecht
• Bei drei Figuren stehen zwei oben, eine unten
• Bei Teilungen ist die erstgenannte Farbe an der "vornehmsten" Stelle, d.h. heraldisch rechts oben

Die für die Heraldik unerlässliche und wesensmäßige Forderung nach Kontrastreichtum der heraldischen Kennzeichen hat dazu geführt, dass sich das Wappenwesen auf wenige Farben und auf das Pelzwerk bei der Abgrenzung der Schildteilungen oder -bilder, sowie bei den Helmdecken und der Helmzier beschränkt. Die im Wappenwesen vorkommenden Tinkturen teilen sich in Metalle, wie Gold (lat. Aurum) oder Silber (lat. Argentum). Diese Metalle werden in der Symbolik durch gelb und der weissen Farbe dargestellt. Als Farben lässt man in der heutigen Zeit ausschliesslich zu: Rot (lat. Ruber), blau (lat. Caeruleus), Grün (lat. Viridus) und Schwarz (lat. Niger). Hinzu kommt das Pelzwerk, das den Farben gleichgestellt wird. Dies wären die Feh und Gegenfeh, der Hermelin und Gegenhermelin, sowie die Kürsch und die Gegenkürsch. Eine Grundregel des Wappenwesens verlangt, dass Farbe und Metall stets abwechselnd verwendet werden. Dadurch wird die weithin Sichtbarkeit des Herrn oder der Dame von Stand gewährleistet. Es würde als heraldisch unzulässig sein, z.B. einen roten Adler auf blauem Feld oder einen güldenen Leuen in Silber zu wählen. Die Regel, dass Farbe nicht auf Farbe und Metall nicht auf Metall stehen darf, gilt für Wappen mit mehreren Plätzen allerdings nicht uneingeschränkt. Sie kann nicht zum Zuge kommen, wenn der Schild in die vorhin beschriebene Form geteilt sei (gespalten und halbgeteilt) oder eine farbige Figur im geteilten Schild bzw. eine mehrfach geteilte Figur im einfarbigen Schild usw. Die Einhaltung der Farbregel ist auch im Verhältnis eines Schildhauptes oder Schildfusses zum übrigen Schild nicht unbedingt erforderlich.

Hiernach mag der Herold fortfahren in der Beschreibung der "gemeinen Figuren". Die Stellungen der Figuren im Schilde werden bei einer oder mehreren gleichrangigen Figuren durch Begrifflichkeiten tituliert. Hierzu zählen Angaben über Figuren die aus dem Schildrand oder einer Schildteilung herauswachsen, -kommen, ebenso wie solche, die nicht in der Mitte des Schildes oder Feldes stehen, sondern an bestimmter anderer Stelle (im heraldisch rechten Obereck, in der Schildhauptstelle et cetera).

Desgleichen gehören in diesem Zusammenhang Begriffe, die verdeutlichen wieweit eine Figur an den Schildrand heranreicht, z.B. schwebend, anstoßend, durchgehend. Für die Stellung mehrerer gleichrangiger Figuren zueinander haben die Herolde besondere Ausdrücke eingeführt, die teilweise von der Umgangssprache abweichen. Stehen mehrere Figuren senkrecht übereinander, so bezeichnet der Herold dies als balkenweise, bei gekreuzter oder schräggekreuzter Stellung auch von schrägenweiser oder kreuzweiser Anordnung. Sind verschiedene Figuren übereinander angeordnet, so überhöht die eine die andere. Eine weitere Besonderheit in der Blasonierung besteht darin, das häufig zwei oder mehrere Figuren im Verhältnis von Haupt und Nebenfigur stehen, wobei reale Größenbezüge keine Rolle spielen. Wird eine größere Wappenfigur von wenigen kleineren umgeben, ohne jene zu berühren, so wird dies durch die Begriffe wie begleitet, beseitet oder bewinkelt zum Ausdruck gebracht. Stehen mehrere Figuren in engster räumlicher Verbindung zueinander, ohne jedoch dadurch Bestandteil des anderen zu werden, so wird dies durch Begriffe wie besetzt oder besteckt zum Ausdruck gebracht. überdeckt, überlegt, überzogen ist eine Wappenfigur, wenn sie mit einer anderen derart belegt ist, das diese die erstgenannte zum Teil überdeckt. (Bsp: Wappen Sir William of Flavigny) Durchsteckt, durchschlungen, durchstossen sind zwei Figuren, wenn die eine durch die Öffnung der anderen geführt wird. Kleinere Figuren, die in großer Zahl über den gesamten Schild oder Feld ausgebreitet sind, werden als bestreut oder besät bezeichnet.

Ist das Schild in seiner Ganzheit beschrieben, so wird der Helm und die Wulst in ihren Farben gemeldet. Hiernach wird die Helmzier angeführt und eventuelle Wahlsprüche, welche an, auf oder in dem Wappen angebracht sind. Als Beispiele seien hier die korrekten Blasonierungen für verschiedene Schilde angeführt:

"In Rot ein mit drei gestielten roten Kleeblättern belegter, von zwei schräggekreuzten, gefiederten silbernen Pfeilen je in der Mitte der Schenkel durchstossener silberner Sparren. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken zwei silbern-rot überdeckte Hörner, außen mit je drei Kleeblättern in verwechselten Farben und in der Mündung je mit Pfeilspitzen in verwechselten Farben besteckt." (DWR 1052/21, Meißner)

"Geviert in Gold und Blau, Auf 1 und 4 ein roter, doppelschwänziger Leu. Auf 2 und 3 ein silbernes Andreaskreuz belegt mit drei schrägbalkenweise angeordneten roten Kleeblattkreuzen." (Lord William of Dunbar)