Als Earldom innerhalb des Königreiches Schottland obliegt dem König die mittelbare Halsgerichtsbarkeit.
Der König setzt Richter ein, welche in seinem Namen Recht sprechen. Nicht selten sind diese Richter auch gleichzeitig
hohe Adlige des Landes.
Die gesamte Gerichtsbarkeit Scotias darzulegen, würde den Umfang hier allerdings bei weitem sprengen.
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