meine seeligen Schäflein, Gläubige der Kirche und Andersgläubige guter Religionen,
mit groszer Bestürzung habe ich vernommen, dasz der Ritter William de Bayonne grosze Sünde auf sich geladen hat. Nicht nur, dasz er sich erwiesenermaszen als Heerführer im Krieg als nur wenig geeignet herausgestellte, sondern
auch, dasz er widerrechtlich das geheiligte Ornat des Ordo Equitum Hospitalarorum Sancti Iohannis de Ierusalem getragen hat.
Letztlich wurde vor wenigen Tagen die Treuga Dei von ihm wissentlich gebrochen. All diese Dinge haben mich bewogen eine disciplinae ecclesiasticae
über diesen Ritter zu verhängen. Ihm sei von nunher bis zu den heiligen Tagen der Wiederauferstehung Christi das Interdictum minor ausgesprochen,
desweiteren solle der Ritter sich in körperlicher Abstinenz üben. Hiernach kann der reuige Sünder zurück in den Schosz der sancta ecclesia catholica kehren und sich von seinen Sünden reinigen. Schweren Herzens habe ich zusammen mit den Domherren und Weihbischöfen zu Flavigny dieses Urteil aussprechen müssen, aber nach all den
Erfahrungen der letzten Jahre muss die sancta ecclesia entschieden gegen solchen Unbill vorgehen.
Amen
geschrieben und gezeichnet IVX.Martius MCCXII